Bild
Wie nicht anders zu erwarten war, ist die Auflösung des Ultra HD Blu-ray Standards mit 3840 x 2160 Pixeln spezifiziert. Darüber hinaus wird eine erweiterte Farbdynamik (High Dynamic Range / HDR) unterstützt, wobei hier noch keine genauen Vorgaben existieren. Die Festlegung auf die klassische Bildwiederholrate von 24 Bildern pro Sekunde entfällt, stattdessen sind auch höhere Bildfrequenzen von bis zu 60 Bildern pro Sekunde zulässig. Weiterhin erwähnenswert ist, dass die neue Ultra HD Blu-ray mit einer 4:2:0-Farbunterabtastung arbeitet. Laut BDA fiel diese Entscheidung einerseits aus Kapazitätsgründen, andererseits vereinfache dieses Verfahren die Kompression der ultra hochaufgelösten Bilddaten, die im Übrigen mithilfe des HEVC/H.265 Codec erfolgt.
Die Speicherung von 3D-Material auf Ultra HD Blu-ray Discs ist aktuell nicht vorgesehen, sodass solche Inhalte auch in Zukunft nur auf normalen Blu-rays und in Full HD Qualität verfügbar sein werden. Grundsätzlich sind die Hersteller neuer Ultra HD Blu-ray Player verpflichtet die Abwärtskompatibilität zur alten Blu-ray zu gewährleisten, allerdings ist gerade die Unterstützung der 3D-Wiedergabe von dieser Verpflichtung ausgenommen. Es bleibt also abzuwarten, ob diese Option in allen Geräten der kommenden Generation verfügbar sein wird.
Ton
Bei der Audio-Spezifikationen ändert sich vergleichsweise wenig. Die bekannten Formate inklusive der neuen 3D-Tonformate (Dolby Atmos, Auro 3D, DTS:X) werden auch in Zukunft unterstützt.
Weitere Details
Die neue Ultra HD Blu-ray wird in zwei Varianten als Dual-Layer (66 GB) sowie als Triple-Layer (100GB) erhältlich sein. Außerdem wurde der bereits seit geraumer Zeit heiß diskutierte Kopierschutz-Standard HDCP 2.2 nun offiziell bestätigt. Ist die Kompatibilität nicht über den gesamten Signalweg vom Abspielgerät bis zum Fernseher oder Projektor gegeben, wird das Bild zwar immerhin nicht komplett schwarz, die dargestellte Auflösung aber automatisch auf herkömmliche Full HD Qualität reduziert.
Eine als „Digitale Brücke“ deklarierte Funktion soll es ermöglichen, die Inhalte der Ultra HD Blu-ray in Grenzen zum Beispiel auch auf mobile Endgeräte zu kopieren. Zu der konkreten Umsetzung gibt es derzeit noch keine weiteren Informationen, die BDA sieht die Hersteller in der Pflicht entsprechende Lösungen vorzulegen.